Das Widerspruchsverfahren

Sind Sie mit einem Bescheid des Jobcenters Lübeck nicht einverstanden und konnten auch keine Klärung mit der Sachbearbeitung erreichen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides einen Widerspruch schriftlich oder persönlich zur Niederschrift einzulegen. Sie sollten den zu prüfenden Bescheid genau benennen und in eigenem Interesse den Grund für Ihren Widerspruch darstellen.

Die Widerspruchsstelle nimmt keine Widersprüche zur Niederschrift auf. Wenn Sie dazu persönlich vorsprechen möchten, wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihre Ansprechperson im Bereich Leistung oder Vermittlung, die Ihnen den Bescheid geschickt hat. 

Ist mit der Entscheidung eine Erstattungspflicht für Sie verbunden, setzt die Sachbearbeitung die Forderung aus (aufschiebende Wirkung).

Ein weiterer fachlicher Austausch mit der verantwortlichen Teamleitung im Bereich Leistung oder Vermittlung und Nachfragen bei Ihnen können Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer haben.

Die Widerspruchsstelle des Jobcenters Lübeck ist zu erreichen unter Jobcenter-Luebeck.Widerspruchsstelle@jobcenter-ge.de.