Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Das Vermittlungsbudget dient dem Ziel, Sie bei der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Ausbildung zu unterstützen.

Die Förderung im Rahmen des Vermittlungsbudgets erfolgt ausschließlich als Zuschuss. Darlehen sind ausgeschlossen.

Mögliche Erstattungsmöglichkeiten aus dem Vermittlungsbudget:

  • Reisekosten zur Vorstellung und zur erstmaligen Arbeitsaufnahme
  • Pendelfahrten zur neuen Arbeitsstelle
  • Bewerbungskosten
  • Kosten der doppelten Haushaltsführung
  • Anschaffung von PKW, Mofa oder Fahrrad, bei Notwendigkeit (nur in Verbindung mit einer Arbeitsaufnahme)
  • Führerschein
  • Umzugskosten (nur in Verbindung mit einer Arbeitsaufnahme)
  • Übersetzungskosten, Gesundheitszeugnis, Fahrerkarte

Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter prüft Ihre individuellen Fördervorrausetzungen und hilft Ihnen gerne im Einzelfall den konkreten Unterstützungsbedarf und die individuelle Hilfe aus dem Vermittlungsbudget zu ermitteln.

Hinweis: Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.