In Zeiten alleinerziehender Elternteile, der Patchwork-Familien und steigenden Scheidungsraten wird das Thema Unterhalt immer wichtiger.

Wenn Sie Bürgergeld beantragen, haben Unterhaltszahlungen auch einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Leistungen.

Die entsprechenden Anlagen zum Bürgergeldantrag, Hinweise wie Sie Unterhaltsansprüche angeben oder was zu tun ist, wenn Sie selber Unterhalt zahlen müssen, erfahren Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

 

 

Der Ehegattenunterhalt oder Lebenspartnerschaftsunterhalt

Getrennt lebende Ehegatten sind einander mindestens während des Trennungsjahres zwingend zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Nach der Scheidung müssen dann beide Partner prinzipiell selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Ausbildung) kann der Unterhaltsanspruch jedoch über den Zeitpunkt der Scheidung hinaus weiter bestehen.
Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt dies grundsätzlich auch.

 

 

Staatliche Hilfen bei Kindesunterhalt durch das Jugendamt

  • Beistandschaften
    Beim Jugendamt der Hansestadt Lübeck, Kronsforder Allee 2-6, kann auf freiwilliger Basis für unterhaltsberechtigte Kinder eine sogenannte Beistandschaft eingerichtet werden. In diesem Falle sorgt das Jugendamt für die Vaterschaftsfeststellung und/oder die Geltendmachung des Kindesunterhaltes.
  • Unterhaltsvorschuss
    Kommt der/die Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nur zum Teil nach, kann für das Kind Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Unterhaltsvorschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr gewährt werden.

 

 

Kontakt

Sofern Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sich bei unterhaltsrechtlichen Fragen wenden an:

Jobcenter Lübeck
Team 303 – Unterhaltsheranziehung
Walkmühlenweg 1-3
23560 Lübeck
E-Mail: Jobcenter-Luebeck.Unterhalt@jobcenter-ge.de

 

Für die Einrichtung einer Beistandschaft bzw. die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist der Bereich Familienhilfen/Jugendamt der Hansestadt Lübeck, Kronsforder Allee 2-6, zuständig.

Bitte informieren Sie unbedingt Ihre zuständige Ansprechperson im Unterhaltsteam des Jobcenters, wenn Sie beabsichtigen sollten, eine Beistandschaft für Ihr Kind einrichten zu lassen oder Unterhaltsvorschuss zu beantragen.